Häufig gestellte Fragen:

 

Wie funktioniert die Auftragsabwicklung bei Übersetzungen ?
> Sie schicken mir am besten Ihren zu übersetzenden Text als Anfrage. Sie erhalten dann kurzfristig ein überzeugendes Angebot.

Welchen Verwendungszweck hat die Übersetzung und in welchem Zusammenhang steht die anzufertigende Übersetzung ?
> Damit der Übersetzer bei der Anfertigung der Übersetzung richtig und zielführend arbeiten kann, ist es immer besser, wenn der Übersetzer den Zusammenhang kennt:
a) Was ist der Grund für die Übersetzung ?
b) Wo (z.B. bei welcher amtlichen Stelle) wird die Übersetzung vorgelegt ?

Wie dringend ist die Übersetzung ?
> Eigentlich funktioniert die Anfertigung der Übersetzung – auch bei Kollegenübersetzung – immer extrem schnell !

Bin ich zur Diskretion verpflichtet ?
> Selbstverständlich. Ihre Daten sind bei mir sicher.

Beglaubigung notwendig ?
> Teilen Sie bitte mit, ob Sie eine Beglaubigung benötigen, weil sie die Übersetzung z.B. bei einer Behörde vorlegen müssen. Daraus ergibt sich dann auch, ob es ausreicht, dass die fertige Übersetzung per E-Mail oder per Post an Sie verschickt wird, bzw. werden muss. Der Postversand geht innerhalb Deutschlands in der Regel von einem auf den anderen Tag.

Sie werden nach Auftragsvergabe der zu beglaubigenden Übersetzung verreist sein ?
> Kein Problem ! Sie zahlen an mich vorab, nachdem Sie meine Rechnung per e-mail erhalten haben. Nach Fertigstellung schicke ich die beglaubigte Übersetzung
a) an die gewünschte Behörde (Ansprechpartner)
b) eine Kopie an Ihre Anschrift
c) gleichzeitig eine E-Mail-Nachricht oder Message auf Ihr Handy, dass die beglaubigte Übersetzung fertig- und zugestellt wurde

Zeilenpreis ?
> Je nach Schwierigkeitsgrad der Übersetzung ergibt sich der Zeilenpreis, der in Deutschland üblich ist. Schicken Sie mir Ihren zu übersetzenden Text zu – ich mache Ihnen ein konkretes Angebot.

Wortpreis ?
> International wird überwiegend nach Wortpreis abgerechnet.

Pauschalpreis ?
> Manchen Kundinnen und Kunden ist ein Pauschalpreis sehr recht, da sie dann präzise planen können und sie auch keine unangenehme Überraschung erleben können. Ein Pauschalpreis eignet sich auch vor allem dann, wenn es sich um eine größere Übersetzung handelt. Hier ist es in derartigen Fällen üblich, je nach Dauer der Übersetzungsanfertigung mit anteiligen Rechnungen abzurechnen, z.B. eine Rechnung je 10 Seiten.

Sie werden nach Übersetzungauftragsvergabe verreist sein ?
> Kein Problem ! Sie erhalten meine Rechnung vor Beginn der Übersetzung nach Zahlungseingang wird mit der Übersetzung begonnen (wenn nicht schon direkt nach Auftragserteilung damit begonnen wurde) nach Fertigstellung wird Ihnen die Übersetzung an die von Ihnen angegebene Anschrift geschickt

Soll die Übersetzung auch noch toll aussehen? Möchten Sie die Übersetzung geschmackvoll gebunden haben ?
> Da gibt es verschiedene Möglichkeiten und es ist gar nicht so teuer.

Dolmetschen ?
> Sie benötigen jemanden, der Ihnen das von Ihrem Gesprächspartner Gesagte verständlich macht ? Genauso, dass Sie von Ihrem Gesprächspartner verstanden werden ? Super – da sind Sie hier richtig ! Rufen Sie an ! Ich werde kommen !

Fahrtzeit bei Dolmetschterminen ?
> Normalerweise gilt die Fahrtzeit als Arbeitszeit. Bei Gerichtsterminen rechne ich z.B. nach JVEG ab, das bedeutet 75.- € je Stunde Fahrtzeit und vor Ort. Wenn Sie keine Behörde oder eine karitative Einrichtung sind oder Sie Geld sparen müssen oder …, können wir gern über eine andere Form der Abrechnung sprechen.

Weitere Anfahrt bei Dolmetschterminen ?
> Kein Problem ! Anstatt über einzelne Stunden abzurechnen, was den Termin für Sie teuer machen könnte, können wir einen Pauschalpreis vereinbaren. Ich kann Ihnen dann die Rechnung gleich mitbringen beide Seiten wissen genau, woran sie sind. Das gilt natürlich auch dann, wenn für eine andere Sprache eine Kollegin oder ein Kollege den Dolmetschtermin wahrnimmt. Auf diese Weise sind auch Dolmetschtermine bei Anfahrt von Lüdinghausen möglich in z.B. Dortmund, Bochum, Essen, Recklinghausen, Haltern am See, Borken, Dülmen, Münster, Osnabrück, Rheine, Steinfurt, Hamm etc., um nur ein paar Orte zu erwähnen. Wenn ich Ihren Ort nicht aufgezählt habe, sagen Sie es mir, ich komme auch dorthin !